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Führerschein mit 17 – Infos und Tipps

Führerschein mit 17 – Infos und Tipps: Kaum rückt der 16. Geburtstag näher, machen sich Jugendliche Gedanken über ihren Führerschein. Ein wichtiger Schritt Richtung Selbständigkeit. Was braucht man alles im Vorfeld, welche Kosten werden entstehen und wie läuft das begleitete Fahren ab?

Autofahren mit 17 – ein großer Schritt Richtung Selbständigkeit

Wer schon vor dem 18. Geburtstag den Führerschein der Klasse B oder BE erwerben möchte, kann bereits mit 16 ½ Jahren die ersten Schritte einleiten. Die Eltern müssen dem Antrag zustimmen und auch die Begleitpersonen schon benannt werden. Zunächst lohnt es sich, die Preise an den verschiedenen Fahrschulen zu vergleichen. Die Führerscheinausbildung ist mit nicht unerheblichen Kosten verbunden. Hier lohnt es sich also schon frühzeitig mit dem Sparen anzufangen. Die Kosten hängen natürlich auch von den benötigten Fahrstunden ab.

Wann kann man frühestens die theoretische und praktische Prüfung ablegen?

Die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate und die praktische Prüfung einen Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres abgelegt werden.

Die Anzahl der theoretischen Pflichtstunden für den Führerschein Klasse B gliedert sich in 12 Doppelstunden (je 2 x 45 Minuten) Grundstoff und 2 Doppelstunden Zusatzstoff. Bei den praktischen Pflichtfahrstunden sind mindestens 12 Stunden a 45 Minuten zu absolvieren, die sich wiederum in 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Nachtfahrten aufteilen. Hier entscheidet allerdings der Fahrlehrer darüber, ob diese 12  Pflichtstunden beim jeweiligen Fahrschüler ausreichend sind. In der Regel werden noch einmal 12 Pflichtstunden benötigt.

Wie setzen sich die Kosten für den Führerschein zusammen?

Der ADAC zählt folgende  Richtwerte“ für eine Kostenschätzung“ auf:

  • Die Grundgebühr sollte nicht mehr als das 10-fache einer Normalfahrstunde kosten
  • Eine Sonderfahrt sollte nicht mehr als das 1,5-fache einer Normalfahrstunde kosten
  • Die Gebühren für die Vorstellung zur theoretischen und praktischen Prüfung zusammengerechnet, sollten nicht mehr als das 5-fache einer Fahrstunde kosten
  • Der Teilgrundbetrag (sofern eine Fahrschule diesen nach nicht bestandener Theorieprüfung verlangt), sollte nicht mehr als das 5-fache einer Fahrstunde kosten.

Neben den Gebühren für die Fahrschule entstehen weitere Kosten für

  • den Erste-Hilfe-Kurs,
  • den Sehtest,
  • die Passbilder
  • den Führerscheinantrag
  • sowie TÜV-Gebühren für die theoretische und praktische Prüfung.

Beim begleiteten Fahren müssen zudem noch Gebühren für die Prüfbescheinigung und die Überprüfung der Begleitperson hinzugerechnet werden.

Somit können je nach Bundesland, Fahrschule, benötigten Fahrstunden und auch evtl. Zusatzkosten bei Nichtbestehen Kosten zwischen 1000,- und 2700,- € entstehen. Es macht also Sinn, über ein möglichst großes finanzielles Polster zu verfügen, um für alle Eventualitäten gerüstet zu sein.

Was bedeutet „begleitetes Fahren“?

Beim Führerschein mit 17 dürfen Jugendliche nach bestandener Prüfung nur mit Begleitpersonen fahren, die sie auch vorab angegeben haben und die in der Prüfungsbescheinigung vermerkt sind. An diese Begleitpersonen werden bestimmte Anforderungen gestellt. Die Personen müssen

  • mindestens 30 Jahre alt sein
  • seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen einen Führerschein Klasse B (früher Klasse 3) besitzen
  • dürfen nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister (ab 01.05.2014), bzw. maximal 3 Punkte im Verkehrszentralregister (bis 30.04.2014) haben
  • müssen weniger als 0,5 Promille Blutalkohol während der Fahrt haben

Wer sich als Begleiter eintragen lässt, kann sich von der Fahrschule einweisen lassen.

Den „richtigen“ Führerschein bekommt man erst später

Die Führerscheinausbildung ab 17 Jahren unterscheidet sich zwar nicht von der ab 18 Jahren, man erhält jedoch zunächst nur eine sogenannte Prüfungsbescheinigung, wo auch die Begleitpersonen genannt sind. Ab jetzt beginnt die Probezeit, die wie auch beim Erwerb der normalen erstmaligen Fahrerlaubnis 2 Jahre beträgt. Es ist wichtig, die Prüfungsbescheinigung immer zusammen mit dem Personalausweis bei sich zu führen, da sich auf der Prüfungsbescheinigung kein Foto befindet. Die Bescheinigung gilt nur in Deutschland und Österreich.
Die Prüfungsbescheinigung ist bis maximal 3 Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres gültig. Hier also unbedingt daran denken, rechtzeitig den Antrag auf den Kartenführerschein zu stellen, damit das Alleinfahren reibungslos klappt.