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Wozu verlobt man sich heute?

Wozu verlobt man sich heute? Verliebt, verlobt, verheiratet, so hieß es zumindest in früheren Zeiten. Doch warum verloben sich Menschen heutzutage überhaupt noch? Und welche Folgen hat ein „offizielles Verlobungsversprechen“? Wir werfen einen kurzen Blick ins Gesetz und gehen ein Stückchen in die Geschichte zurück.

Auch heutzutage verloben sich verliebte Paare, doch mit welchen Folgen haben sie zu rechnen?

Wozu verlobt man sich heute? Fast jeder kennt die folgende Filmszene: Der Jüngling betrachtet mit schmachtendem Blick seine Angebetete und zieht aus der Tasche eine kleine Schachtel, in der sich der Verlobungsring befindet und dieser landet am linken Ringfinger der baldigen Braut. Zumindest in Hollywood stellt man sich das so vor. Und wohl nicht nur dort. So schön das Verlobungsgeschenkt sein mag, eine Verlobung gilt auch ohne Ring. Dennoch hält die Tradition, sich einen individuellen Verlobungsring zu schenken, der eben nur den Finger des Fingers des Partners ziert, bis heute. Auch wenn eine Verlobung nicht automatisch zu einer Ehe führen muss, gibt es doch einige Dinge, die zu beachten sind.

Wozu verlobt man sich heute? Die Verlobung ist ein Heiratsversprechen

Die Verlobung entspricht einem Heiratsversprechen. Die Personen, die sich verloben, versprechen gleichzeitig, dass sie miteinander eine Ehe eingehen wollen. Geheiratet wird in Deutschland allerdings immer später. So werden Braut und Bräutigam immer älter, zumindest sagt das die Statistik. Doch juristische Konsequenzen hat so etwas nicht. Sollte sich einer der Partner doch anders besinnen, hat das keinerlei Konsequenzen rechtlicher Art. Dennoch ist die Verlobung eine Art Vertrag, doch das BGB schreibt nicht vor, dass man Klage erheben kann. Wer heiraten will, muss sich also nicht vorab verloben. Doch warum verloben sich viele Paare trotzdem? Welcher tiefere Sinn steckt in einer Verlobung? Was bewegt junge oder auch ältere Leute zu einem solchen, auf den ersten Blick doch sehr altmodischen Schritt?

Ein kurzer Blick zurück in die Geschichte

Bis ins 19. Jahrhundert hinein war eine Verlobung und die meist darauf folgende Ehe ein Vertrag, mit dem eine so genannte Wirtschaftsgemeinschaft gegründet wurde. Ob die Ehepartner sich nun wirklich von Herzen zugetan waren, war eigentlich nebensächlich. Man verband zwei Familien und aus einer Ehe sollten Nachkommen hervorgehen, das war das Entscheidende. Zu diesen Zeiten war auch die Auflösung einer Verlobung noch mit rechtlichen Konsequenzen verbunden. Bis zum Jahr 1998 konnte eine Frau ihren Verlobten verklagen und zwar auf Schadenersatz, falls sie ihre Jungfräulichkeit verlor und der Partner später die Verlobung löste. Das war dann das so genannte „Kranzgeld“. Doch verpflichtet heutzutage eine Verlobung nicht mehr zu einer Ehe. Allerdings bleibt zu bedenken, dass Geschenke, die im Rahmen der Verlobung erfolgten, zurückgegeben werden müssen. Falls es also im Rahmen einer versprochenen Verlobung zu Ausgaben gekommen sein sollte, auch z.B. seitens der Schwiegereltern, dann kann hier Schadenersatz eingefordert werden. Dazu zählen auch Anschaffungen für eine gemeinsame Wohnung oder für die Auflösung einer Wohnung seitens einer der Partner. Auch falls einer z.B. seine Arbeitsstelle aufgegeben hat, um an den Wohnort des vermeintlich künftigen Partners zu ziehen, könnten dafür Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Wozu verlobt man sich heute? Eine weitere rechtliche Konsequenz ist übrigens auch das Zeugnisverweigerungsrecht, so müssen die Verlobten vor Gericht nicht aussagen, falls sie verlobt sind. Also doch eine rechtliche Folge einer Verlobung. Dennoch ist eine Verlobung letztlich heute nichts anderes als die Ankündigung einer Eheschließung, die allerdings von keinem der Partner eingeklagt werden kann. Doch gerade weil die juristische Bedeutung heutzutage eine geringe ist, kann eine Verlobung für zwei verliebte Menschen eine Bedeutung haben. Bedeutet das doch ein Ja-Sagen zum Partner. Wie lange dieses „Ja“ währen wird, wissen wir nicht.