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Tipps rund ums Babysitting

Endlich ist es soweit: das Kind schläft nicht mehr nur auf dem eigenen Arm ein, die Schlafphasen haben sich eingependelt und auch das Fremdeln hat sich etwas gelegt. Nun können die Eltern auch mal durchschnaufen und ein bisschen Zeit zu zweit oder mit Freund*innen genießen. Kurz gesagt: Es ist Zeit für ein*e Babysitter*in! Doch wie findet man die passende Person? Was kann man tun, um den Transfer für das Kind so entspannt wie möglich zu gestalten und was gilt es zu beachten? Im Folgenden haben wir Ihnen einige Tipps und Tricks rund um das Thema Babysitting zusammengestellt.

Wie findet man gute Babysitter*innen?

Alles beginnt mit der Suche nach der Suche nach dem richtigen Babysitter oder der richtigen Babysitterin. Bei der Suche sollte man sich bewusst darüber werden, dass Babysitter*innen für einige Stunden die volle Verantwortung für das Kind tragen. Die Eltern sollten der ausgewählten Person also vertrauen. Um eine solche Vertrauensperson als Babysitter oder Babysitterin zu finden, gibt es nun verschiedene Wege.

Möglichkeit 1: Eine Agentur fürs Babysitten finden

Einer dieser Wege ist die Vermittlung eines*r Babysitter*in über eine Plattform wie eine Jobbörse. Die dort eingetragenen Babysitter*innen haben in der Regel einen Kurs zum Thema Babysitting absolviert. Dabei werden Themen rund um die Versorgung eines Kindes besprochen und auch Grundlagen in Erster Hilfe am Kind absolviert. So gibt es mittlerweile einige Jobbörsen, die in ganz Deutschland Familien und Babysitter zusammenführen. So können Sie bequem vom Sofa aus eine neue Babysitterin oder einen neuen Babysitter finden.

Möglichkeit 2: Schauen Sie sich in der Nachbarschaft oder im Freundeskreis um

Eine weitere Möglichkeit ist natürlich, eine Person, die man bereits kennt – vielleicht eine Verwandte oder ein Junge oder Mädchen aus der Nachbarschaft – zu engagieren. Auch sieht man häufiger Zettel mit der Aufschrift „Babysitter*in gesucht“ in Kindergärten, Universitäten oder dem nächsten Supermarkt hängen. Über solche Aushänge lassen sich auch tolle Babysitter*innen finden, allerdings haben diese unter Umständen keinen Babysitterkurs besucht.

Möglich ist es allerdings, einen solchen gegen ein relativ geringes Entgelt nachzuholen. Nicht selten bieten Volkshochschulen Babysitterkurse an oder auch Träger wie die Caritas oder die Johanniter führen Erste-Hilfe-Kurse am Kind durch.

Erfahrungen sind ein gutes Kriterium für die Auswahl des richtigen Babysitters

Ein weiteres Kriterium für eine*n gute*n Babysitter*in können einschlägige Erfahrungen im Bereich Babysitting sein. Kleiner Tipp: Fragen Sie doch potenzielle Kandidat*innen nach ihrer Erfahrung und ob sie vielleicht bei den vorherigen Babysitter-Familien Referenzen einholen dürfen. Das gilt sowohl für Online-Babysitter ‚(hier ist das im Profil vermerkt) wie auch den Babysitter aus der Nachbarschaft. In den Jobbörsen wie Sitly gibt es außerdem die Möglichkeit, dass Eltern den oder die Babysitter*in bewerten und andere Eltern diese Bewertungen ebenfalls einsehen können.

Wichtig: die Phase der Eingewöhnung beim Babysitten

Ähnlich wie in der Krippe oder der Kita sollten Sie bei einer neuen Person, die sich um Ihr Kind kümmert, an eine gute Eingewöhnungsphase denken. Denn eine rabiate Trennung von den Eltern kann bei einem Kind Trennungs- und Verlustängste auslösen. Erzählen Sie ihrer neuen Babysitterin oder ihrem neuen Babysitter bereits beim ersten Kennenlerngespräche so viel wie möglich über Ihr Kind – inklusive Interessen, Abneigungen, wie reagiert es wenn es müde oder kränklich ist, wie äußert es Gefühle und ob es ein Lieblingsbuch oder ein Lieblingshörspiel hat. Nach diesem ersten Gespräch können Sie regelmäßige Besuche ihres*r neuen Babysitter*in im Umfang von etwa zwei bis drei Wochen vereinbaren. Bei diesen Besuchen sind Sie noch im Haus anwesend. Sie können dann immer mal wieder das Zimmer verlassen und dabei die Abstände Ihres Wegbleibens vergrößern, so dass sich Ihr Kind an die neue Betreuungsperson gewöhnen kann. Zudem ist es ratsam, die Besuche zu Beginn an einigen aufeinanderfolgenden Tagen zu vereinbaren, damit sich das Kind auch an die neue Betreuungsperson erinnern kann. Die Eingewöhnungszeit ist als Arbeitszeit zu werten und somit auch zu entlohnen.

Beobachten Sie Ihr Kind!

Als Hinweise darauf, dass die Eingewöhnung erfolgreich abgeschlossen ist, können sie einige Verhaltensweisen Ihres Kindes werten: es isst und schläft in Anwesenheit des oder der Babysitter*in, es fängt nicht sofort an zu toben und weinen, wenn sie den Raum verlassen. Falls doch, lässt es sich von dem oder der Babysitter*in trösten und schließlich ablenken und es wendet sich an die Betreuungsperson, wenn es Hilfe benötigt. Zudem sollten Sie auf Ihr Bauchgefühl als Eltern vertrauen und spüren, wann Sie Vertrauen zu Ihrer*m Babysitter*in gefasst haben und sie das Kind mit ihm oder ihr alleine lassen wollen.

Wie hoch ist der Lohn beim Babysitten?

Wenn es daran geht, den Stundenlohn für das Babysitting festzulegen, gibt es keine festgelegten Pauschalen. Stattdessen können sie das Alter, die Erfahrung der Person, aber auch den Stand ihrer Ausbildung sowie die Anzahl der zu betreuenden Kinder in ihre Überlegungen mit einbeziehen. Auch die Aufgaben eines Babysitters oder einer Babysitterin können variieren. Eine Babysitterin mit mehr Aufgaben sollte dann mehr verdienen als ein Babysitter mit wenigen Aufgaben. Übliche Löhne schwanken zwischen 5 bis 20 € pro Stunde. Abschließend können Sie den Stundenlohn dann auch in einem Vertrag festhalten.

Ob Sie das Geld direkt im Anschluss nach der Betreuung der Kinder in bar auszahlen oder monatlich überwiesen, sollten Sie mit Ihrer Babysitterin oder Ihrem Babysitter vereinbaren. Der Vorteil einer Überweisung Ihrerseits liegt jedoch darin, dass Sie die Kinderbetreuung in Ihrer Einkommensteuererklärung unter Sonderausgaben oder Werbungskosten listen und sich somit Geld vom Finanzamt zurückholen können.

Worauf ist beim Babysitting rechtlich zu achten?

Klären Sie bei der Einstellung Ihres/r neuen Babysitter*in ab, ob er oder sie haftpflichtversichert sind. Ist er oder sie unter 18 Jahre alt, ist der Babysitter bei den eigenen Eltern mit haftpflichtversichert. Dennoch lohnt es sich, noch einmal genau nachzufragen: Die Versicherungspolice sollten Sie auch im Falle einer „Betreuung im Haushalt“ zahlen – steht dies nämlich nicht im Vertrag, so müssen Versicherungen im Schadensfall, der während einer bezahlten Tätigkeit außer Haus entsteht, nicht bezahlen. Zudem müssen Sie als Arbeitgeber Ihre*n neue*n Babysitter*in gegen Unfälle versichern, da sie zur Kategorie der Haushaltshilfen gezählt werden. Sollten Sie dies versäumen, droht Ihnen im Ernstfall eine Bußgeldstrafe.

Die Babysitter-Checkliste

  • Hat er oder sie alle wichtigen Telefonnummern (Ihre eigene, die des/der Partner*in, zuverlässige Vertrauenspersonen)?
  • Kennt er oder sie die Nummern des Rettungsdienstes, des Notarztes, der Feuerwehr und nicht zu vergessen: des Giftnotrufs?
  • Kennt der oder die Babysitter*in die Rituale der Familie oder des Kindes?
  • Kennt er oder sie die Lieblingsbeschäftigung des Kindes und weiß es, wann und wie es am liebsten zu Bett gebracht wird?
  • Dürfen die Kinder fernsehen, ein Hörbuch hören oder sich mit einem Tablet/Smartphone beschäftigen?
  • Falls das Kind Medikamente benötigt: wie und wann sind diese einzunehmen?
  • Wo befindet sich ein Verbandskasten und die Hausapotheke? Welche Medikamente dürfen dem Kind verabreicht werden und in welcher Dosierung?
  • Hat das Kind Allergien? Darf es bestimmte Lebensmittel nicht essen und wenn ja, welche?
  • Wo befinden sich Wechselkleidung und Hygieneutensilien?
  • Benötigt das Kind Windeln oder benutzt es die Toilette?
  • Benötigt das Kind einen Schnuller oder hat es ein Lieblingsspielzug/ ein Schnuffeltuch?
  • Nutzen Sie ein Babyphone und falls ja, wie funktioniert es?
  • Was ist zu tun, wenn das Kind in Abwesenheit der Eltern wieder aufwacht? Spielen, trösten oder erneute Einschlafbegleitung
  • Darf der oder die Babysitter nach dem Einschlafen des Kindes fernsehen oder das W-Lan nutzen?
  • Was ist für Babysitter*in und Kind tabu (Räume, Aktivitäten, etc.)?
  • Soll der oder die Babysitter*in in Abwesenheit der Eltern ans Telefon gehen und/oder die Tür öffnen?

Tipp: Für Notfallsituationen, wie zum Beispiel eine plötzliche Erkrankung des Kindes, die den Anruf beim Notarzt erforderlich macht, lohnt es sich, einige Unterlagen an einem vereinbarten Ort bereitzulegen. Dazu gehört zum Beispiel die Handynummer der Eltern und u.U. Großeltern, ein wenig Bargeld (in etwa € 30,- sollten genügen), die Versichertenkarte und den Impfpass des Kindes und ein Ersatzschlüssel für die Wohnung.

Wenn Sie erst einmal IHREN Babysitter gefunden haben, wird vieles sicher leichter.