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Familienversicherung: Welche Voraussetzungen?

Nur einen Beitrag für alle Familienmitglieder zahlen? Dies ist im Rahmen einer Familienversicherung möglich. Es lassen sich einige Fälle ausmachen, die den Abschluss einer solchen Versicherung vor allem in finanzieller Hinsicht lohnen.

Unter diesen Voraussetzungen ist die Familienversicherung möglich

Die Familienversicherungen sind nicht nur für Ehegatten, Kinder und eingetragene Lebenspartner erhältlich, sondern auch für Enkel- und Stiefkinder. Doch welche Voraussetzungen müssen Familien eigentlich erfüllen, um von der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen zu werden und welche Grenzen sind in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen?

Es ist nicht zwingend nötig, dass die Familienmitglieder, die in der gesetzlichen Familienversicherung beitragsfrei versichert sind, alle im gleichen Haushalt wohnen. Wichtig ist nur, dass der gewöhnliche Aufenthaltsort innerhalb der Bundesrepublik liegt. Falls die Kinder im eigenen Haushalt noch klein sein sollten, lohnt sich im Übrigen oft eine Gegenstandsversicherung. Diejenigen, die daran interessiert sind, besondere Gegenstände umfassend abzusichern, sollten nähere Informationen über eine Gegenstandsversicherung einholen.

Zudem dürfen die beitragsfreien Mitglieder selbst in ihrem Hauptberuf keiner selbständigen Tätigkeit nachgehen. Die Grenze dafür, was als Hauptberuf gilt, liegt aktuell bei 20 Arbeitsstunden pro Woche. Die Beschäftigungsart sowie die Einkommenshöhe der mitversicherten Familienmitglieder darf zudem keine anderweitige gesetzliche Versicherung voraussetzen. Außerdem darf eine Befreiung der Versicherungspflicht nicht gegeben sein, wie es zum Beispiel bei Beamten der Fall ist. Eine Mitversicherung in der Familienversicherung ist zudem nicht bei dem Bezug von Arbeitslosengeld I möglich. In diesem Fall besteht eine eigene Pflichtversicherung für den Arbeitslosen.

Zu berücksichtigen ist jedoch auch das regelmäßige Gesamteinkommen pro Monat. Familienmitglieder, die mitversichert werden, dürfen monatlich nicht über 470 Euro verdienen. In diesem Zusammenhang weisen Versicherungsexperten darauf hin, dass die genaue Hinzuverdienstgrenze für die Familienversicherung jedoch eigentlich bei 553,33 Euro liegt. Die monatliche Werbekostenpauschale, die 83,33 Euro beträgt, ist von den Einnahmen nämlich abzuziehen.

Welche Familienmitglieder können in die Familienversicherung eintreten?

Eine beitragsfreie Mitversicherung in der Familienversicherung ist für gleichgeschlechtliche, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Ehegatten möglich – sofern diese, die bereits genannten Voraussetzungen erfüllen.

Bereits seit dem Jahr 2019 besteht allerdings auch die Möglichkeit, Enkelkinder, Adoptiv- und Stiefkinder beitragsfrei in die Familienversicherung aufzunehmen. Bei Pflegekindern besteht die Voraussetzung, dass sie in der häuslichen Gemeinschaft der Pflegeeltern leben müssen. Ist dies der Fall, können auch diese die Familienversicherung nutzen.

Sieht die Versicherung für die Familie Altersgrenzen vor?

Bei der Familienversicherung müssen allerdings auch bestimmte Altersgrenzen berücksichtigt werden. Eine Mitversicherung in der Familienversicherung der Eltern ist für Kinder so grundsätzlich bis zum Alter von 18 Jahren möglich.

Falls jedoch mit der Volljährigkeit noch keine Erwerbstätigkeit vorliegt, kann die Familienversicherung auch bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres aufrechterhalten werden. Solange die erste Berufs- beziehungsweise Schulausbildung noch läuft, ist die beitragsfreie Versicherung über die Eltern sogar bis zum Alter von 25 Jahren möglich.

Absolvieren die Kinder den freiwilligen Wehrdienst oder einen anderweitigen Freiwilligendienst, kann zudem eine Verlängerung der beitragsfreien Versicherung vorgenommen werden – immer so lange, wie auch das freiwillige Engagement gedauert hat.

In folgenden Fällen ist eine Familienversicherung nicht möglich

Sollten beide Eltern beziehungsweise ein Elternteil privat versichert sein, ist eine beitragsfreie Familienversicherung der Kinder nur noch in einem eingeschränkten Umfang möglich.

Wichtig ist, dass der Elternteil, der privat krankenversichert ist, nicht mehr als der Partner, der in der gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied ist, verdient. Grundsätzlich darf das Monatsgehalt zudem nicht über 5.362,40 Euro liegen.

Falls Sie sich allgemein über Versicherungen informieren wollen, die ab dem 25. Lebensjahr sindvoll sind, dann werfen Sie einen Blick in „Welche Versicherungen sind sinnvoll ab 25?“